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Du willst die Tage eine große Open-Air-Party feiern? Kein Problem, wenn nicht mehr als 500 Leute kommen und du das Online-Formular bis zu 24 Stunden vorher ausfüllst. Und: Wenn du in Halle an der Saale wohnst. Wie das dort genau funktioniert und ob so was auch in Freiburg möglich wäre:
Die Nachricht kam überraschend: Mitte April gab die Stadt Halle an der Saale bekannt, für das Jahr 2013 probeweise ausgewählte städtische Flächen für spontane Freiluftpartys freizugeben. Junge Menschen und Veranstalter, die keinen kommerziellen Hintergrund haben, können seither in einem verkürzten Genehmigungsverfahren ihre Veranstaltungen anmelden.
Partys, die bis zu 500 Personen erwarten, können über ein Online-Formular bis zu 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung, freitags bis spätestens 13 Uhr, bei der Stadt Halle (Saale) angezeigt werden. Genannt werden müssen ein Ort, Zeit und Art der Veranstaltung, die erwartete Besucherzahl sowie der Antragsteller und Veranstalter. Für Partys, die über 500 Personen erwarten, hat die Stadt Halle (Saale) zwei Orte ausgewiesen. Auch hier gilt das verkürzte Genehmigungsverfahren.
Für alle Veranstaltungen gilt: die Lautstärke darf eine Grenze von 103 Dezibel nicht überschreiten. Der Veranstalter verpflichtet sich in der Anzeige, auf die Einhaltung der Lärmgrenzwerte zu achten. Außerdem hat er dafür Sorge zu tragen, dass bis 10 Uhr des Folgetages Verunreinigungen oder Beschädigungen beseitigt sind. Tut er dies nicht, kann er für die Kosten der Müllbeseitigung oder sonstigen Maßnahmen herangezogen werden, denn die Freiluftpartys genießen keinen Demonstrationsschutz.
Kommerzielle Veranstaltungen, die Eintritt verlangen und mit Verkaufswagen, Getränkeständen oder Bühnen aufwarten, müssen weiterhin einen Antrag auf Genehmigung stellen.
Handreichung für Jugendliche und junge Erwachsene
Geradezu revolutionär ist, dass Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) die Einführung vereinfachter Regeln für sogenannte “Freiluft-Tanzveranstaltungen” zur Chefsache erklärt hat. So berichtet die Mitteldeutsche Zeitung vom 16. April 2013, dass es sich Weigand nicht nehmen ließ, die neue Regelung zu den Feiern in der Öffentlichkeit persönlich vorzustellen.
Dazu Markus Folgner, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Halle: “Die Stadt Halle möchte den Bedürfnissen junger Menschen und ihrem Wunsch nach mehr Freiheiten im öffentlichen Raum entgegen kommen. Mit dieser Regelung reichen wir jungen Menschen die Hand und geben ihnen einen Vertrauensvorschuss. Jetzt liegt es bei ihnen, ob sie mit dieser Freiheit umgehen können.”
Die Hallesche Stadtverwaltung beobachte die Entwicklung und setze sich am Ende dieses Jahres zusammen, werte die gewonnenen Erkenntnisse aus und bespreche, ob und in welcher Form dieses Modell eine Zukunft haben könne, so Folgner. Und: “Die Stadt Freiburg ist herzlich eingeladen, unser Pilotprojekt anzuschauen und Anregungen für ihre Jugendlichen zu holen.”
Die Stadt Freiburg reagiert darauf zurückhaltend. “Es gibt eher zu viele als zu wenige Partys in Freiburg. Durch die wahnsinnig vielen Grillstellen finden im Sommer sowieso überall Partys statt”, sagt Edith Lamersdorf, die Leiterin des städtischen Presse- und Öffentlichkeitsreferats. Wer in Freiburg eine Veranstaltung durchführen möchte, müsse diese anmelden. Dann gehe es den üblichen Verwaltungsweg beim Amt für Öffentliche Ordnung. Und: “Ob es in Freiburg ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Partys geben soll und wird, ist eine politische Frage. Das gehört in den Gemeinderat.”
Dass dieser sich der Thematik nicht verschließen kann, zeigt nicht nur das Beispiel Halle, sondern auch ein Blick zu den Schweizer Nachbarn. 2012 hat die Stadt Zürich ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren für “Partys im Öffentlichen Raum” eingeführt, die sogenannte Jugendbewilligung. Die Antragsteller müssen zwischen 18 und 25 Jahre alt sein, ihren Wohnsitz in Zürich haben und gewährleisten, dass die Party nicht-kommerziell ist, Lärmschutzgrenzen eingehalten und Abfälle beseitigt werden.
Die Stadt Zürich führt auch in diesem Jahr das “Modell Jugendbewilligung” fort. Man habe damit gute Erfahrungen gemacht, so der Zürcher Stadtrat und Polizeivorsteher Daniel Leupi gegenüber dem Tagesanzeiger. Auch in Basel fordern Politiker eine Jugendbewilligung.
Ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Open-Air-Partys in Freiburg wäre sehr zu begrüßen und wünschenswert. Es schafft Entlastung und Entspannung. Entlastung, weil zum einen der ganze Anmeldewust wegfällt; weil die Partys kontrollierbar bleiben. Entspannung, weil es die Zahl der illegalen Partys verringert; weil die Veranstalter nicht befürchten müssen, dass die Polizei ihre Partys unterbricht und auflöst.
Ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren käme dem Bedürfnis vieler Jugendlicher und junger Erwachsener entgegen, sich ohne Konsumzwang zu treffen, zu feiern und den Sommer auf ihre Art und Weise begehen zu können: spontan, formlos und ungezwungen.
[Dieser Beitrag erschien am Freitag, 11. Mai 2013, beim Freiburger Online-Magazin fudder.de]